ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2B
Gültig ab 01-01-2021.
- Allgemeines
1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Erteilung eines Auftrages, oder Warenannahme an. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1.2 Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäfte durch entsprechende schriftliche Ergänzung inhaltlich abzuändern oder zu ergänzen.
1.3 Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene schriftliche Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
- Preise, Lieferungen, Abrufaufträge
2.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO, exkl. MWSt., exkl. Transportkosten, exkl. Versicherung, exkl. Verpackung, exkl. sonstigen Zusatzleistungen, ab Lager Wiener Neudorf/Österreich,.
2.2 Lieferungen per Nachnahme oder Vorauskasse behalten wir uns vor.
2.3 Teillieferungen sind zulässig und bedürfen keiner schriftlichen Genehmigung seitens des Auftraggebers.
2.4 Unsere Lieferungen werden ab Lager ausgeführt. Das Risiko des Versandes geht beim Versand der Ware aus dem Lager auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei kostenfreier Lieferung.
2.5 Wir sind berechtigt, die am besten geeignet erscheinende Verpackung und die Versandart auszuwählen.
2.6 Abrufaufträge müssen innerhalb von 6 Monaten erledigt sein, andernfalls erfolgt von uns automatisch die Restlieferung der vom Auftraggeber bestellten Ware.
2.7 Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt alle noch ausstehenden Lieferungen zu stoppen.
2.8 Von uns angegebene Lieferzeiten werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall eine Nachfrist zur Erfüllung der Leistung setzen. Nachfristen müssen vom Auftraggeber schriftlich gesetzt werden und einen angemessenen Zeitraum (mind. 4 Wochen) betragen.
2.9 Streik, Transport- und Versorgungsverzögerungen, behördliche Verbote, und vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereiches auftreten, unterbrechen die Fristen und verlängern diese um die Dauer des Ereignisses.
2.10 Bei starken Kostenänderungen oder Abnahmeverzögerung durch den Auftraggeber behalten wir uns das Recht einer Preisanpassung vor.
- Angebote, Vertragsabschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und die Preise bzw. Lieferzeiten unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware oder Rechnungslegung zustande.
- Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor (Vorbehaltsware). Bis dahin verwahrt der Auftraggeber die Ware unentgeltlich.
4.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Liefergegenstand (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist dies der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.3 Bei Antrag auf Insolvenz, Konkurs oder Ausgleichsverfahren des Auftraggebers, können wir die sofortige Herausgabe der Ware und Geltendmachung der Forderung aus der Weiterveräußerung bei Dritten sofort verlangen.
4.4 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für Vorbehaltsware.
- Gewährleistung, Kosten, Reklamationen
5.1 Wir gewährleisten dass von uns gelieferte Produkte frei von Mängeln sind.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt nach einer Frist von 6 Monaten nach Rechnungslegung sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Offensichtliche Mängel sind durch den Auftraggeber spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen bzw. zu rügen (Ausschlussfrist).
5.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung durch Ersatzlieferung oder Reparatur in einer angemessenen Frist (mind. 4 Wochen). Ist dies unmöglich, 2x fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß.
5.5 Muster und Sendungen zur Freigabe werden grundsätzlich berechnet und sind von Umtausch und Rücksendung ausgeschlossen. Bei Annahmeverweigerung behält der Anbieter sich vor, die Frachtkosten zu berechnen. Bei Falschlieferungen und defekter, unveredelter Ware erhält der Kunde einen Umtausch bzw. Ersatz bei Fehlmengen. Abweichungen in Größe, Farbe und Gewicht von bis zu 5% liegen innerhalb der Toleranz. Eine solche Abweichung stellt keinen Reklamationsgrund dar. Abweichende Kennzeichnungen in identischen Produkten sind herstellerbedingt und berechtigen nicht zur Reklamation.
5.6 Ein Gewährleistungsanspruch erlischt sofort, wenn am gelieferten Produkt Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte durchgeführt wurden bzw. Typenschild, Seriennummer, Herstellerbezeichnung bzw. sonstige Produktkennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
5.7 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile aller Art und normale Abnutzung, sowie durch unsachgemäßen Gebrauch entstandene Mängel und Schäden wie der Betrieb mit der falschen Spannung oder Strom, Bedienungsfehler oder fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers oder Dritte, das Betreiben mit falscher oder fehlerhafter Software bzw. Programmen oder Verarbeitungsdaten sowie Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit oder ungeeignete Temperaturen.
5.8 Die in unseren Datenblättern, Prospekten, sonstigen Druckschriften und Internetbeschreibungen gemachten Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
5.9 Im Falle von Reklamationen ist der Auftraggeber verpflichtet, hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Versendungskosten in Vorlage zu treten und die defekte Ware an uns auf seine Gefahr zu retournieren. Eine genaue Fehlerbeschreibung und Kopie der Rechnung ist anzuschließen. Stellt sich die Reklamation als unberechtigt heraus, trägt der Auftraggeber endgültig die Kosten. Wir behalten uns die Geltendmachung einer Kostenpauschale vor.
5.10 Für Schadenersatzansprüche bis zur maximal gesetzlichen Höhe haften wir nur dann, wenn diese durch unser grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verschuldet wurden. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, sind ausgeschlossen. Weitergehende oder andere als in diesen Bedingungen angeführte Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Zahlung
6.1 Unsere Lieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum netto zahlbar; es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind vereinbart worden. Wir behalten uns vor, generell per Nachnahme zu liefern.
6.2 Aufrechnung ist nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1 Es gilt österreichisches Recht.
7.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist A-2355 Wiener Neudorf.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
8.2 Für die Durchführung und Abwicklung durch die SASOELLA GmbH sind personenbezogene Angaben der Kunden erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
8.3 Der Umgang mit hochsensiblen Daten ist unser tägliches Geschäft. Wir wissen genau, wie wichtig die Vertraulichkeit der eingegebenen Daten für Sie ist. Deshalb nehmen wir es mit der Datensicherheit sehr genau.
8.4 Wir schützen Ihre Daten, indem wir sie verschlüsselt über das Internet übertragen und verschlüsselt auf von uns ausgewählten Sicherheitsserver in Österreich speichern. Uns ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz wichtig.
8.5 Die detaillierte Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB. Zu finden unter sasoella.at/datenschutz
- Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise die Wirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
9.2 Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch jene wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.